Honorar


Grundsätzlich sind Sie SelbstzahlerIn, da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie 
keine Kassenzulassung habe. 

Vorteil als SelbstzahlerIn ist keine Weitergabe von Diagnosen und somit Wahrung Ihrer Privatsphäre. 

 
Erstgespräch: unentgeltlich

Einzelsitzung: 60 Minuten in der Regel 40,- € (einkommensabhängig)

Honorarabrechnung: nach der 10. Stunde

Soziales Honorar: für Menschen in schwierigen sozialen Situationen verhandelbar


 Teilerstattungen von Privaten Krankenkassen sowie durch Zusatzversicherungen 
 für Heilpraktiker für Psychotherapie sind möglich.
 Klären Sie dies bitte mit Ihrer Kasse ab.

Kosten für Psychotherapie werden als “außergewöhnliche Belastungen” bei der Steuererklärung anerkannt (Urteil Finanzgericht Münster AZ: 3 K 2845/02 E).
Berufliche Coachings können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.